Rahmen für Künstliche Intelligenz in der EU steht

1. März 2024

Gemäß einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums der Justiz vom 02. Februar 2024 haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Ausschuss der Ständigen Vertreter die KI-Verordnung (Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz – AI Act) einstimmig gebilligt.

Mit dieser KI-Verordnung setzt die EU den Rahmen für den Einsatz der Künstlichen Intelligenz in Europa. Innovationen sollen hierdurch gefördert werden. Gleichzeitig sollen diese Regeln sicherstellen, dass die Grundrechte gewahrt werden. Hierbei setzt man auf einen risikobasierten Ansatz. Je höher die Risiken, desto strenger sind auch die Pflichten. Ein Social Scoring wird beispielsweise ganz verboten.

Vor Inkrafttreten der KI-Verordnung müssen noch das Parlament und eine Ratsformation formell zustimmen. Grundsätzlich finden die Regeln 24 Monate nach Inkrafttreten Anwendung. Verbote greifen bereits nach sechs Monaten.

Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

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